Freizeiteinrichtungen

Freizeiteinrichtungen

Die GHV-Betriebshaftpflichtversicherung deckt einfach und bequem die typischen Haftungsrisiken ab, die in Freizeitbetrieben entstehen. Der Versicherungsumfang kann jederzeit Ihrem individuellen Bedarf angepasst werden. Betriebsspezifische Risiken können Sie nach Bedarf im Versicherungsschutz ein- oder ausschließen.

Unsere Leistungen

Leistungen für Inhaber von Freizeiteinrichtungen. Darauf können Sie vertrauen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet viele gute Gründe, sich rundum sicher zu fühlen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für / als / aus

  • Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von Gebäuden, Räumlichkeiten oder Grundstücken­­­ für den versicherten Betrieb oder für Wohnzwecke des Versicherungsnehmers
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Regress eines Sozialversicherungsträgers, auch bei Familienangehörigen
  • Schäden an anlässlich von Geschäftsreisen gemieteten Räumen und durch Brand oder Explosion an gemieteten oder gepachteten Gebäuden und Räumen bis 300.000 €
  • Abhandenkommen von Sachen der Besucher und Betriebsangehörigen bis 50.000 € (nicht jedoch Geld und Wertsachen)
  • Kraftfahrzeuge bis 6 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • Allmählichkeits- und Abwasserschäden bis 200.000 € je Versicherungsfall; SB 10 %, mind. 100 €, max. 1.000 €
  • Privathaftpflicht für Inhaber
  • ... und vieles mehr.

Mehr Schutz für Sie

Gegen Zuschlag versicherbar:

  • Tierhaltung
  • Schlüsselverlust
  • Umweltschäden z. B. Lagerung von Mineralöl, Abfallcontainer, Öl-/Benzin- oder Fettabscheider
  • Photovoltaikanlage
  • weitere Tätigkeiten

Schadenbeispiele

Arbeitsunfall mit Regressforderungen

Ein Mitarbeiter stürzt von einer nicht verkehrssicheren Leiter und verletzt sich schwer. Die Berufsgenossenschaft, die für die Behandlungskosten aufkommt, stellt Regressforderungen an den Unternehmer.

Wir stellen die juristische Klärung sicher und übernehmen die berechtigten Forderungen.

Ausgerutscht

Ein Kunde stürzt durch eine Wasserlache in Ihrem Betrieb. Dabei zieht er sich erhebliche Verletzungen zu. Seine Krankenkasse fordert Schadenersatz, der Kunde Schmerzensgeld.

Wir stellen den Versicherungsnehmer von den berechtigten Schadenersatzansprüchen frei und wehren die unbegründeten Ansprüche ab.