Halten und Hüten

Die GHV-Pferdehalterhaftpflicht deckt einfach und bequem die typischen Haftungsrisiken von Betrieben oder Personen ab, die Pferde in Pension nehmen oder ohne Gebrauchszweck halten. Der Versicherungsumfang kann jederzeit Ihrem Bedarf angepasst werden. Individuelle Risiken können nach Bedarf mitversichert werden.

Unsere Leistungen

Leistungen für Pferde- und Ponyhalter und -hüter ohne Reiten und Fahren. Darauf können Sie vertrauen.

Die Tierhalter-/Tierhüterhaftpflichtversicherung für Pferde, Ponys, Esel, Maultiere usw. ohne Reiten bietet viele gute Gründe, sich rundum sicher zu fühlen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für / als

  • Schäden an Personen oder Sachen, die auf Ihr Tier zurückzuführen sind und für die Sie als Halter/Hüter des Tieres einstehen müssen
  • Schäden an Personen oder Sachen, die auf Ihr Tier zurückzuführen sind und für die der von Ihnen bestimmte nicht gewerbsmäßige Hüter des Tieres einstehen muss
  • Auslandsschäden bis zu einem Jahr
  • selbstgezogene Fohlen bis zu einem Jahr
  • Bodenarbeit
  • Stall- und Weidehaltung
  • ungewollter Deckakt
  • Flur- und Umweltschäden
  • Vermögensschäden
  • Ansprüche Dritter im Ausland
  • Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche

Mehr Schutz für Sie

Gegen Zuschlag versicherbar:

  • Schäden am Pensionspferd
  • Mietsachschäden an der gemieteten Box/Pferdeanhänger
  • Ziegen, Schafe
  • Weidegeräte-Diebstahlversicherung.
  • Tierlebensversicherung u. v. m.

Schadenbeispiele

Nachbargrundstück

Ihr Pferd bricht von der Koppel aus und verwüstet das benachbarte Feld eines Landwirts. Dieser fordert Schadensersatz für den Flurschaden über 13.000 €.

Wir stellen fest, dass der Ersatzanspruch begründet ist und leisten.

Verkehrsunfall

Das Pferd geht beim Führen durch, rennt auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden. Der Gesamtschaden beträgt 400.000 €.

Wir stellen Sie von den berechtigten Schadenersatzansprüchen frei und wehren die unbegründeten Ansprüche ab.

Herdenhaltung

Sie vermieten eine Koppel. Mehrere Pferde werden eingestellt und verletzen sich gegenseitig. Die Halter verlangen Schadenersatz für die Behandlungskosten, weil Ihnen die Pferde anvertraut sind.

Wir stellen fest, dass der Ersatzanspruch begründet ist und leisten.