Kfz-Haftpflichtversicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung

Für Halter von gewerblichen Fahrzeugen ist die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung. Sie schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug andere schädigen. Gerade bei Personenschäden kann es schnell zu hohen Ansprüchen kommen. Die gewerbliche Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie als Einzelversicherung oder als Flottenvertrag abzuschließen.

Unsere Leistungen

Schutz in Millionenhöhe.

Dem gewerblichen Tarif werden üblicherweise folgende Fahrzeuge zugerechnet:

  • LKW
  • Sattelzug
  • Gewerbliche Zugmaschine
  • Lieferwagen
  • Omnibus
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschine
  • Bagger
  • Gabelstapler
  • Anhänger (zusammen mit dem ziehenden Fahrzeug)

Folgende Fahrzeuge sind von der Kfz-Haftpflichtversicherung befreit

  • zulassungsfreie Anhänger,
  • zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 Stundenkilometer,
  • Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 6 Stundenkilometer.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung empfiehlt sich aber auch für diese Fahrzeuge, da sie eine sehr umfassende Absicherung ermöglicht.

Persönlicher Versicherungsbeitrag

Allgemeine Kriterien zur Beitragsermittlung sind

  • Typklasse des Fahrzeuges, diese finden Sie in der Zulassungsbescheinigung
  • Regionalklasse des Zulassungsortes
  • Schadenfreiheitsrabatt bzw. Vorschäden
  • Höhe der Selbstbeteiligung.

Die gewerbliche Kfz-Haftpflichtversicherung kann als Einzelversicherung und als Flottenvertrag vereinbart werden.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung neu abschließen oder wechseln wollen.

Hier bieten wir Ihnen verschiedene Lösungen unserer Partner an.

Mehr Schutz für Sie

Bestens geschützt, wenn es kracht.

Auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es Leistungsunterschiede.

Ein Aspekt ist die Höhe der Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden. Einige Versicherer schließen auch Vermögensschäden ein.

Für Leasingfahrzeuge empfiehlt sich eine Deckung, die sich am Ersatzanspruch des Leasinggebers orientiert. Dieser ist mitunter höher als die gängige Versicherungsleistung.

Die gewerbliche Kfz-Haftpflichtversicherung kann als Einzelversicherung und als Flottenvertrag vereinbart werden.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung neu abschließen oder wechseln wollen.

Hier bieten wir Ihnen verschiedene Lösungen unserer Partner an.

Schadenbeispiele

Bei einem Überholmanöver kommt es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Motorrad und Ihrem Fahrzeug. Es entsteht ein Rechtsstreit über die gegenseitigen Schadenersatzansprüche. Das Gericht stellt fest, dass die Ansprüche gegen Sie unberechtigt sind. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Ihr Fahrzeug kommt auf einem Bahnübergang zum Stehen und kollidiert mit einem Personenzug. Die verletzten Fahrgäste und die Bahn stellen Ansprüche in einstelliger Millionenhöhe. Hierüber entsteht ein Rechtsstreit. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung trägt die Kosten des Rechtsstreits und den Schadenersatz.

Beim Beladen Ihres versicherungspflichtigen Anhängers beschädigen Sie ein parkendes Fahrzeug. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Reparaturkosten des Unfallgegners.