Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung

Wer einen anderen schädigt, ist gesetzlich verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Diese Verpflichtung kann existenzbedrohend werden. Wir schützen Sie vor den Folgen dieser Verpflichtung, prüfen die Ansprüche und übernehmen den finanziellen Ausgleich gerechtfertigter Forderungen. Aber wir leisten noch mehr, denn unberechtigte Schadenersatzforderungen wehren wir für Sie ab.

Betriebshaftpflicht

Im geschäftlichen Betrieb haften Sie nicht nur für eigenes, sondern auch für das Fehlverhalten Ihrer Angestellten. Und auch als Freiberufler sind Sie für Schäden verantwortlich, die aus Ihrer beruflichen Tätigkeit resultieren. Die GHV Haftpflichtversicherung für Betriebe und Berufe schützt Sie vor den finanziellen Folgen dieser gesetzlichen Verpflichtung.

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Tierhalterhaftpflicht

Als Tierhalter tragen Sie grundsätzlich die volle Verantwortung für Schäden, die Ihr Hund oder Ihr Pferd verursacht. Da diese Tiere nicht über die Privathaftpflicht mitversichert sind, sollten Sie die Risiken Ihres Hundes oder Pferdes gesondert versichern. Die GHV-Tierhalterhaftpflicht schützt Sie und alle Mitversicherten bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter.

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Privathaftpflicht

Die Privathaftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Wenn Sie nämlich einem anderen im privaten Bereich einen Schaden zufügen, sind Sie per Gesetz dafür haftbar. Die GHV-Privathaftpflicht schützt Sie und die ganze Familie vor den finanziellen Folgen solcher Schadenersatzansprüche. Auch auf Urlaubsreisen und im Ausland.

 

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GHV VERSICHERUNG

 

Bauherrenhaftpflicht

Von Ihrem Baugrundstück oder Bauvorhaben können ganz massive Gefahren ausgehen, für die Sie als Bauherr haften. Beispielsweise dann, wenn Sie die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht verletzen und dadurch Dritte zu Schaden kommen. Die GHV-Bauherrenhaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen.

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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Einige Immobilien wie das selbstgenutzte Einfamilienhaus oder die selbstgenutzte Wohnung sind in unserer Privathaftpflichtversicherung bereits mitversichert. Weitere Immobilien sollten Sie durch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichern. Als Eigentümer eines Hauses oder Grundstücks haften Sie nämlich für den Fall, dass jemand durch Ihren Grundbesitz zu Schaden kommt.

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Jagdhaftpflicht

Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die jeder Jäger zur Beantragung seines Jagdscheines bei der Jagdbehörde vorweisen muss. Die GHV-Jagdhaftpflicht sichert Ihr Jagdrisiko als Jäger, Jagdpächter, Jagdherr, Jagdveranstalter und Jagdaufseher sowie als Falkner umfassend ab.

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Reitlehrerhaftpflicht

Eine unerlässliche Versicherung, wenn Sie als angestellter oder freiberuflicher Reitlehrer Unterricht erteilen. Sie haben nämlich die Aufsichtspflicht über Ihre Reitschüler und haften persönlich, wenn es durch Ihr Verschulden zu einem Unfall kommt. Die Reitlehrerhaftpflicht der GHV versichert die gesetzliche Haftpflicht als Reitlehrer, Voltigierlehrer, Fahrlehrer oder Reittherapeut.

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Berufshaftpflicht

Die Berufshaftpflichtversicherung richtet sich an Personen, die freiberuflich oder im öffentlichen Dienst tätig sind. Sie schützt zum Beispiel den Lehrer, den Tierarzt, den Masseur, den Physiotherapeuten oder den Verwaltungsbeamten bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen, die sich aus ihrer Tätigkeit ergeben.

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Vereinshaftpflicht

Jeder Verein [bzw. der Vorstand als seine Vertretung] haftet laut Gesetz für alle Personen- und Sachschäden, die durch seine Aktivitäten entstehen. Die Vereinshaftpflichtversicherung der GHV schützt den Verein und seine Mitglieder vor Schadenersatzforderungen Dritter. Für größere Einzelveranstaltungen des Vereins bieten wir eine gesonderte Veranstaltungshaftpflicht an.

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Umwelthaftpflicht

Ob Wasser oder Boden, Pflanze oder Tier - unsere Umwelt wird vom Recht in besonderer Weise geschützt. Ausgelaufenes Öl, ein gefällter Baum, falsche Entsorgung - ein Verstoß kann jeden treffen, je nach Haftungsregelung sogar unabhängig von der Schuldfrage. Schutz bieten die Umwelthaftpflicht- und die Umweltschadensversicherung der GHV.

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Veranstaltungshaftpflicht

Die Haftpflichtversicherung für kurzfristige Veranstaltungen bezieht sich auf das Veranstaltungsrisiko sowie auf etwaige Zusatzrisiken und schützt den Veranstalter vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Zum Beispiel dann, wenn bei einem Umzug ein Zuschauer durch einen Umzugsteilnehmer verletzt wird.

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