Bauherrenhaftpflicht

Bauherrenhaftpflicht

Eine sinnvolle Versicherung, da Sie als Bauherr für alles verantwortlich sind, was auf dem Baugrundstück und der Baustelle passiert. Insbesondere Personenschäden können hohe Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Die GHV-Bauherrenhaftpflicht sichert Ihr Vermögen vor Ansprüchen Dritter und wehrt ungerechtfertigte Forderungen notfalls auch gerichtlich für Sie ab.

Unsere Leistungen

Leistungen für Bauherren. Darauf können Sie vertrauen.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet viele gute Gründe, sich rundum sicher zu fühlen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus [Auszug]

  • als Grundbesitzer für das zu errichtende Bauwerk
  • als Bauherr für das Bauvorhaben
  • Senkungen eines Grundstückes oder Erdrutschungen
  • Sachschäden durch Abwasser
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Verletzung der Verkehrssicherungssicherungspflicht

Diese Versicherung ist in unseren folgenden Produkten bereits eingeschlossen:

Schadenbeispiele

Verletzung der Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang mit einem Baugrundstück/Bauvorhaben

Ungesichertes Baumaterial lagert auf der Straße und hierdurch entsteht ein Unfall.

Ein spielendes Kind stürzt in einen ungesicherten Kellerschacht und bricht sich ein Bein (das Hinweisschild "Betreten der Baustelle verboten" oder "Eltern haften für Ihre Kinder" genügt nicht).

Schäden während der Ausführung eines Bauvorhabens

Aus Unvorsichtigkeit fällt eine mit Ziegeln beladene Palette vom Dach und ein vor dem Rohbau geparktes Auto wird schwer beschädigt.

Bei all diesen Fällen haften zwar auch die Bauhandwerker, der Geschädigte kann sich aber zunächst mal an den Bauherrn wenden, zumal es in vielen Fällen schwierig sein kann, den Schadenverursacher festzustellen. Die Versicherung übernimmt hier dann die Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen den Bauherrn.

Übersteigt der Wert der Baueigenleistung 500.000 € oder wird der Bau in eigener Regie erstellt, dann besteht V-Schutz nur dann, wenn der entsprechende Zusatzbeitrag berücksichtigt ist.

Die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung bietet Schutz bei Haftpflichtansprüchen aus den o. a. Fällen, wobei an die Aufmerksamkeit des Bauherrn besondere Ansprüche zu stellen sind, weil hier keine verkehrssicherungspflichtigen Bauhandwerker tätig sind. Sie schützt aber auch, wenn z. B.

- ein Bauhelfer verunglückt und die Berufsgenossenschaft die ihr entstehenden Aufwendungen 
- vom Bauherrn zurückfordert, weil Unfallverhütungsvorschriften grob fahrlässig missachtet
- worden sind.

Die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung endet bei Bauende (Bauabnahme, Bezugsfertigkeit), spätestens drei Jahre nach Versicherungsbeginn; danach ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung erforderlich bzw. eine Privathaftpflichtversicherung. Handwerker stürzt von mangelhaftem Baugerüst und verletzt sich schwer. I.d.R. haftung des Bauherren. Eventuell Regressmöglichkeit gegen den Gerüstbauer.