Berufshaftpflicht

Berufshaftpflicht

Minimieren Sie die speziellen Haftungsrisiken, wenn Sie als Freiberufler arbeiten oder im öffentlichen Dienst tätig sind. Denn auch im Beruf sind Sie zu Schadenersatz verpflichtet, wenn durch Ihr Verschulden Personen- oder Sachschäden entstehen. Ihre Privathaftpflicht deckt diese Risiken nicht ab. Schützen Sie sich daher mit einer Berufshaftpflicht vor beruflichen Haftungsrisiken.

Unsere Leistungen

Leistungen für Berufstätige. Darauf können Sie vertrauen.

Die Berufshaftpflichtversicherung bietet viele gute Gründe, sich rundum sicher zu fühlen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpficht aus [Auszug]

  • Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von Gebäuden, Räumlichkeiten oder Grundstücken für den versicherten Betrieb oder für Wohnzwecke des Versicherungsnehmers
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Regress eines Sozialversicherungsträgers, auch bei Familienangehörigen
  • Photovoltaikanlage
  • Schäden an Räumen, die anlässlich einer Geschäftsreise gemietet wurden, und durch Brand oder Explosion an gemieteten oder gepachteten Gebäuden und Räumen bis 300.000 €
  • Abhandenkommen von Sachen der Besucher und Betriebsangehörigen bis 50.000 € (nicht jedoch Geld und Wertsachen)
  • Kraftfahrzeuge bis 6 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • Auslandsschäden 
    • aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Kongressen, Messen u. ä 
    • Reparaturen, Wartungsarbeiten, Inspektionen, Kundendienst u. ä. innerhalb Europas
  • Allmählichkeits- und Abwasserschäden bis 200.000 € je Versicherungsfall; SB 10 %, mind. 100 €, max. 1.000 € ; Teilnahme an Arbeits- und Liefergemeinschaften
  • Privathaftpflicht
  • Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche

Mehr Schutz für Sie

Gegen Zuschlag versicherbar:

  • Schlüsselverlust für Mitarbeiter
  • Umweltregressrisiko
  • Umwelthaftpflicht-Basisdeckung sowie Lagerung von Mineralöl, Abfallcontainer, Öl-/Benzin- oder Fettabscheider
  • weitere Tätigkeiten

Schadenbeispiele

Arbeitsunfall mit Regressforderungen

Ein angestellter Arbeiter stürzt von einer nicht verkehrssicheren, alten Leiter und verletzt sich schwer. Die Berufsgenossenschaft, die für die Behandlungskosten aufkommt, stellt Regressforderungen. 

Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für betriebliche Grundstücke und Gebäude

Im Winter wurde die Straße vor dem Ladengeschäft (Betriebsgelände) nicht ausreichend gestreut, dadurch zog sich ein Passant bei einem Sturz einen Knöchelbruch zu,

ein Kunde rutscht auf einer Bananenschale aus, die auf der Ladentreppe liegt und verletzt sich,

ein Lieferant rutscht auf einem Ölfleck in der Werkstatt aus und verletzt sich 

Schäden durch mangelhafte Betriebseinrichtungen und Maschinen

ein Kunde reißt sich seinen Mantel an der Ladentheke ein,

ein mit Stahlnägeln befestigtes Werbeschild fällt im selben Moment herunter, in dem

ein Passant vorbeigeht. Dieser wird erletzt,

ein unsachgemäß erstelltes Gerüst stürzt ein und verletzt Passanten.

Schäden, die das Personal des VN dritten Personen zufügt

der Malerlehrling schüttet einen vollen Farbeimer im Treppenhaus eines Kunden aus,

die Friseurin schüttet Dauerwellenflüssigkeit über das Kleid einer Kundin,

der Gehilfe des Möbelhändlers zerkratzt bei der Auslieferung des neuen Wohnzimmerschranks den frisch versiegelten Parkettboden.

Schäden durch mangelhafte Arbeiten oder durch mangelhafte Waren

der Elektromeister macht einen Fehler bei der Verkabelung eines Neubaus und durch einen Kurzschluss entsteht ein Brand,

ein Schreiner bohrt eine unter Putz liegende Wasserleitung an. Durch das austretende Wasser wird der Bodenbelag und Hausrat beschädigt,

durch Unachtsamkeit des Fleischers geraten Knochenstücke in die Salami und ein Kunde verletzt sich dadurch,

der vom Lampenfachgeschäft vormittags beim Kunden montierte Kronleuchter fällt am Abend von der Decke und zerstört einen darunter stehenden Glastisch.