Gaststätten und Beherbergung

Gaststätten und Beherbergung

Die GHV-Betriebshaftpflichtversicherung deckt einfach und bequem die typischen Haftungsrisiken ab, die in der Gastronomie und Hotellerie entstehen. Der Versicherungsumfang kann jederzeit Ihrem individuellen Bedarf angepasst werden. Betriebsspezifische Risiken können Sie nach Bedarf im Versicherungsschutz ein- oder ausschließen.

Unsere Leistungen

Leistungen für Wirte und Hoteliers. Darauf können Sie vertrauen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet viele gute Gründe, sich rundum sicher zu fühlen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für / als / aus

  • Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von Gebäuden, Räumlichkeiten oder Grundstücken für den versicherten Betrieb oder für Wohnzwecke des Versicherungsnehmers
  • Besitz und Betrieb von hoteleigenen Schwimmbädern
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Regress eines Sozialversicherungsträgers, auch bei Familienangehörigen
  • Photovoltaikanlage
  • Schießständen
  • Solarien
  • Saunen
  • Kinderspielplätzen und -beaufsichtigung
  • Sportanlagen (z. B. Tennisplätze)
  • Durchführung von Veranstaltungen auf dem Betriebsgelände
  • Abhandenkommen von Sachen der Besucher und Betriebsangehörigen bis 50.000 € (nicht jedoch Geld und Wertsachen)
  • Kraftfahrzeuge bis 6 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • Auslandsschäden
    • aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Kongressen, Messen u. ä.
    • durch Erzeugnisse, die der Versicherungsnehmer innerhalb Europas liefert oder die dorthin gelangt sind 
  • Allmählichkeits- und Abwasserschäden bis 200.000 € je Versicherungsfall; SB 10 %, mind. 100 €, max. 1.000 € 
  • Privathaftpflicht für Inhaber
  • ... und vieles mehr.

Mehr Schutz für Sie

Gegen Zuschlag versicherbar:

  • Fremdenzimmer
  • Kegel-/Bowlingbahnen
  • Säle für Veranstaltungen
  • Umwelthaftpflicht-Basisdeckung, sowie Lagerung von Mineralöl, Abfallcontainer, Öl-/Benzin- oder Fettabscheider
  • Verwahrungsrisiken (auch Kfz)
  • Umweltschadensversicherung

Schadenbeispiele

Arbeitsunfall mit Regressforderungen

Ein Mitarbeiter stürzt von einer nicht verkehrssicheren Leiter und verletzt sich schwer. Die Berufsgenossenschaft, die für die Behandlungskosten aufkommt, stellt Regressforderungen. Der Aufwand für Behandlung und Rehabilitation beläuft sich auf 50.000 €.

Wir stellen die juristische Prüfung sicher und leisten für die berechtigten Forderungen.

Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Ein Gast stürzt auf dem Weg zur Toilette, weil die Treppe nicht ausreichend beleuchtet war. Auf eine unscheinbare Stufe wurde nicht ausreichend hingewiesen. Der Gast erleidet eine komplizierte Fraktur. Die Krankenkasse des Gastes stellt Schadensersatzansprüche in sechsstelliger Höhe.

Wir übernehmen die notwendigen Kosten des Rechtsstreits und die Schadensersatzforderungen, die sich aus dem Rechtsstreit ergeben.

Heiße Suppe

Die Bedienung schüttet einem Gast versehentlich die heiße Suppe über den Anzug. Trotz Reinigung sind die Flecken im Anzug nicht mehr zu beseitigen. Der Gast fordert Schadensersatz in Höhe von 300 €.

Wir prüfen den Sachverhalt und tragen die berechtigten Ansprüche.