Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Haus- und Grundbesitzer brauchen einen besonderen Versicherungsschutz, wenn sie ihre Immobilie vermieten oder ein unbebautes Grundstück besitzen. Sie sind verantwortlich, wenn anderen Menschen in Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück etwas passiert oder fremde Sachen beschädigt werden. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nimmt Ihnen das Haftungsrisiko als Eigentümer ab.

Unsere Leistungen

Leistungen für Haus- und Grundbesitz. Darauf können Sie vertrauen.

Die Haus- und/oder Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bietet viele gute Gründe, sich rundum sicher zu fühlen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus [Auszug]

  • als Haus- und/ Grundbesitzer (z.B. als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Nutznießer des versicherten Gebäudes oder Grundstück)
  • Verletzung der Verkehrssicherungssicherungspflicht (z. B. bauliche Instandhaltungsmaßnahmen, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen von Gehwegen)
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Schäden die entstehen durch Schadhaftigkeit von Treppen und Wegen, mangelhafter Beleuchtung oder Glätte bzw. Verschmutzung von Gehwegen, sich lösenden Gebäudeteilen
  • Bauherrenhaftpflicht
  • häusliche Abwässer
  • Nachhaftung bei Besitzwechsel
  • der durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragten Personen für Ansprüche, die gegen sie aus Anlass der Ausführung dieser Verrichtungen erhoben werden
  • Vertraglich übernommen gesetzliche Haftpflicht des jeweiligen Vertragspartner (Vermieter, Verleiher, Verpächter, Leasinggeber) in dieser Eigenschaft
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Vermögensschäden

Mehr Schutz für Sie

Gegen Zuschlag versicherbar:

  • Photovoltaikanlage
  • Öllagerung

Schadenbeispiele

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung bietet Schutz bei Haftpflichtansprüchen aus:

Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Ein Mieter wird an einem defekten Lichtschalter im Treppenhaus durch einen Stromschlag verletzt.

Ein Passant stürzt, weil im Winter vor dem Haus nicht ausreichend gestreut war.

Schäden durch mangelhaften Bauzustand

Ziegel fallen vom Dach und verletzen einen Passanten.

Ein altersschwaches Abwasserrohr platzt und der Hausrat eines Mieters wird beschmutzt.

Schäden durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals

Bei einem starken Gewitter waren die Rückstauventile im Keller nicht geschlossen und das hierdurch eindringende Abwasser ist in den Kellerraum eines Mieters gelangt und hat dort abgestellte Sachen beschädigt.