Reitlehrerhaftpflicht

Reitlehrerhaftpflicht

Ein zwingender Versicherungsschutz, wenn Sie als Freiberufler oder Angestellter Reitstunden geben. Die Versicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Reitlehrers und beinhaltet die Erteilung von Reitunterricht, die Aufsichtsführung über Reitschüler, die Leitung und/oder Beaufsichtigung von Ausritten und Reitprüfungen sowie die Durchführung entsprechender  Veranstaltungen und Ausflüge.

Unsere Leistungen

Leistungen für Reitlehrer. Darauf können Sie vertrauen.

Die Haftpflichtversicherung für Reitlehrer, Kutschfahrlehrer und Bereiter bietet viele gute Gründe, sich rundum sicher zu fühlen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als / für [Auszug]

  • angestellter Reitlehrer *
  • freiberuflicher Reitlehrer *)
  • Bereiter *)
  • Kutschfahrlehrer für Kutschen/Planwagen *)
  • die Erteilung von Reit- oder Kutschfahrunterricht in Theorie und Praxis,
  • die Aufsichtsführung über Reit- oder Kutschfahrschüler,
  • die Leitung und/oder Beaufsichtigung von Ausritten oder Ausfahrten im Rahmen des Reit- oder Kutschfahrunterrichts,
  • die Leitung und/oder Beaufsichtigung von Reit- oder Kutschfahrprüfungen,
  • die Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen und die aus den damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen
  • die Verwendung von Übungsgeräten zu Unterrichtszwecken
  • das Einreiten/die Ausbildung fremder Pferde.

*) auch ohne Prüfung

Mehr Schutz für Sie

Gegen Zuschlag versicherbar:

  • Reitpferde zu Erwerbszwecken
  • Reitpferde privat
  • Pensionspferde
  • Schäden am Beritt-/Pensionspferd
  • Reithalle/Reitplatz
  • Kutsch-/Planwagenfahrten
  • Reiterstube
  • Pferdezucht
  • Hunde u. v. m.

Schadenbeispiele

Bei einem Ausritt geht das Pferd des Reitschülers durch. Der Reitschüler stürzt und verletzt sich. Der Reitlehrer hatte dem Reitschüler ein für dessen Reitkenntnisse noch zu schwieriges Pferd gegeben. Er haftet gegenüber dem Reitschüler aus Verschulden. Die Krankenkasse des Reitschülers möchte Ihre Behandlungskosten erstattet bekommen.