Nutztiere

Die Haftungsrisiken von Zuchtbetrieben und -tieren, Viehhandel und -transport, Fischzucht und Fischerei, Wildhaltung oder Imkerei können bei der GHV einzelvertraglich abgesichert werden. Oder Sie vereinbaren unsere landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung, in der z. B. Nutztiere bereits eingeschlossen sind.

Unsere Leistungen

Leistungen für Nutztierhalter. Darauf können Sie vertrauen.

Folgende Tiere sind in unserer land- und forstwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen:

  • Nutztiere
  • Rinder-, Kälber- und Schweinemast (bis 350 Tiere)

Darüber hinaus lassen sich folgende Risiken einzelvertraglich versichern:

  • Zuchtbetriebe
  • Zuchttiere
  • Viehhandel
  • Viehtransport
  • Fischzucht, Fischerei
  • Wildhaltung
  • Imkerei *

* bis zehn Völker sind in der Privat- bzw. land- und forstwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen.

Mehr Schutz für Sie

Unsere land- und forstwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung bietet einen umfassenden Schutz für Tierhalter. Je nach Produktlinie sind Nutztiere bereits unterschiedlich mitversichert. Wählen Sie zwischen den Produktlinien Basis, Komfort und Premium.

Schadenbeispiele

Zugunfall

Ihre Herde läuft auf die Bahngleise. Ein herannahender Zug erfasst die Tiere und entgleist. Für die Bergung und die Reparatur des Zuges entstehen Kosten in Millionenhöhe. Die Bahngesellschaft fordert Schadensersatz. Die Ansprüche müssen gerichtlich geklärt werden.

Wir übernehmen die Kosten des Rechtsstreits, wehren die unberechtigten Ansprüche ab und tragen die gerichtlich festgestellten Ansprüche.

Kfz-Unfall

Ihre Herde läuft auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden. Der Gesamtschaden beträgt 400.000 €.

Wir stellen Sie von den berechtigten Schadenersatzansprüchen frei und wehren die unbegründeten Ansprüche ab.

Nachbargrundstück

Ihre Herde bricht von der Koppel aus und verwüstet das benachbarte Feld eines Landwirts. Dieser fordert Schadensersatz für den Flurschaden über 13.000 €.

Wir stellen fest, dass der Ersatzanspruch begründet ist und leisten.