Gewerblicher Verleih

Die GHV-Pferdehalterhaftpflicht deckt einfach und bequem die typischen Haftungsrisiken ab, die bei der entgeltlichen Überlassung von Pferden, Ponys, Eseln oder Maultieren entstehen. Der Versicherungsumfang kann jederzeit Ihrem Bedarf angepasst werden. Individuelle Risiken können nach Bedarf mitversichert werden.

Unsere Leistungen

Leistungen für Halter von Reit- und Fahrpferden im Verleih. Darauf können Sie vertrauen.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferde, Ponys, Esel oder Maultiere mit Verleih bietet viele gute Gründe, sich rundum sicher zu fühlen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für / aus

  • gegen Sie gerichtete gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden der fremden Reiter
  • Schäden an Personen oder Sachen, die auf Ihr Tier zurückzuführen sind und für die Sie als Halter des Tieres einstehen müssen
  • Schäden an Personen oder Sachen, die auf Ihr Tier zurückzuführen sind und für die der von Ihnen bestimmte nicht gewerbsmäßige Hüter des Tieres einstehen muss
  • Auslandsschäden bis zu einem Jahr
  • selbstgezogene Fohlen bis zu einem Jahr
  • Teilnahme an Turnieren, Rennen, Wander- und Distanzritten, auch wenn das Tier von Fremden geritten wird
  • Bodenarbeit
  • Reiten mit jeglicher Zäumung und Sattel
  • Stall- und Weidehaltung (auch Offen- und Laufstallhaltung)
  • Fremdreiter
  • Ansprüche Dritter gegen die Reitbeteiligung
  • ungewollter Deckakt
  • Flur- und Umweltschäden
  • Vermögensschäden
  • Ansprüche Dritter im Ausland
  • Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche

Mehr Schutz für Sie

Gegen Zuschlag versicherbar:

  • Mietsachschäden an der gemieteten Box/Pferdeanhänger
  • Reitlehrer/Reittherapeut
  • Reithalle/Reitplatz
  • Kutsche/Planwagen
  • Pferdezucht
  • Zuchttiere zum Belegen fremder Tiere
  • Schäden am Pensionspferd
  • Ziegen und Schafe
  • Tierlebensversicherung u. v. m.

Schadenbeispiele

Reitschüler

Das Pferd buckelt in der Reitstunde und wirft den Reitschüler ab. Dieser wird schwer verletzt. Die Krankenkasse fordert Regress.

Wir übernehmen die notwendigen Kosten des Rechtsstreits und den Regress gemäß dem Gerichtsurteil.

Reitstallbesucher

Das Pferd schlägt aus und verletzt einen Reitstallbesucher. Der Besucher fordert Schmerzensgeld. Ein Gutachter stellt fest, dass der Besucher sich falsch verhalten hat und den Reitstall nicht allgemein öffentlich zugängig ist.

Wir wehren den Anspruch für Sie ab, da er unberechtigt ist.

Koppelhaltung

Ihr Pferd beißt einen Passanten, der es über den Weidezaun hinweg gestreichelt hat. Die Krankenkasse des Passanten fordert Regress. Es ist strittig ob der Passant grob fahrlässig gehandelt hat. Daher kommt es zu einem Rechtsstreit.

Wir zahlen die notwendigen Kosten des Rechtsstreits und den Schadenersatz in Abhängigkeit des Urteils.