Umwelthaftpflicht-Versicherung

Umwelthaftpflicht-Versicherung

Gewerblichen Unternehmen bietet die Umwelthaftpflicht-Versicherung Schutz gegen Schadenersatzansprüche privatrechtlicher Natur, wenn also Umweltschäden am Eigentum von Privatpersonen oder anderen Unternehmen entstanden sind. Der Versicherungsumfang kann jederzeit dem betrieblichen Bedarf angepasst werden. Individuelle Risiken können nach Bedarf mitversichert werden.

Unsere Leistungen

Leistungen für Gewerbetreibende. Darauf können Sie vertrauen.

Die Umwelthaftpflicht-Versicherung ist - außer für betriebliche Tankanlagen im Rahmen des Bau-Vollschutzes bzw. Bauhandwerker-Vollschutzes - gesondert zu vereinbaren. Typische Risiken sind z. B. Anlagen zur Energiegewinnung, Produktion oder Abfallentsorgung.

Versicherbar ist 

  • das Anlagenrisiko für
    • Anlagen gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG-Anlagen), 
    • Anlagen gemäß Umwelthaftunggesetz (UHG-Anlagen), 
    • Anlagen mit einer umweltrechtlichen Genehmigungs- oder Anzeigepflicht, z. B. nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG-Anlagen), 
    • Abwasseranlagen,
  • das Restrisiko (Basis-Versicherung) außerhalb des Anlagenrisikos.

Der Versicherungsschutz bezieht sich beim Anlagenrisiko auf den Inhaber bzw. Betreiber. Außerdem ist das Umwelt-Regressrisiko (z. B.des Herstellers, des Händlers, der Wartungsfirma) bezüglich der Planung, Herstellung, Lieferung, Montage, Demontage, Instandhaltung und Wartung von Anlagen oder deren Teilen versicherbar.

Wir sind Ihr Spezialist. Gern ermöglichen wir Ihnen eine umfassende Beratung.

Schadenbeispiele

Sie leiten mit behördlicher Erlaubnis Betriebswasser in einen Bach, der in einem Fischteich mündet. Plötzlich sinkt der Sauerstoffgehalt des Teiches, so dass Fische verenden. Der Angelverein, der den Teich bewirtschaftet, verklagt Sie auf Schadenersatz. Es folgt ein Rechtsstreit durch mehrere Instanzen. Letztlich wird festgestellt, dass der Sauerstoffgehalt aus anderen Gründen gesunken ist. Der Schadenersatzanspruch wird als unbegründet abgewiesen. Wir tragen die notwendigen Kosten des Rechtsstreits und übernehmen die Bearbeitung.