Umweltschadens-Versicherung

Land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen bietet die Umweltschadens-Versicherung Schutz gegen öffentlich-rechtliche Ansprüche zur Vermeidung und Sanierung von erheblichen Umweltschäden oder zur Erstattung der hierfür anfallenden Kosten. Der Versicherungsumfang kann jederzeit dem betrieblichen Bedarf angepasst werden. Individuelle Risiken können nach Bedarf mitversichert werden.

Unsere Leistungen

Leistungen für Landwirte, Winzer, Reitstall- und Privatwaldbesitzer. Darauf können Sie vertrauen.

Basisdeckung

Hier sind Schäden an

  • eigenen Böden bei Gefahr für die menschliche Gesundheit 
  • eigenen Gewässern 
  • Biodiversität auf eigenen Grundstücken

ohne Mehrbeitrag in folgendem Umfang gemäß Leistungsübersicht (Seite 4) eingeschlossen (USV-Basis):

  • Verkauf / In Verkehr Bringen von Erzeugnissen 
  • Restrisiko außerhalb des Anlagenrisiko, z. B. durch Abbrennen von Stroh

Mehrmengen und Anlagen, die wie im gewerblichen Bereich als Anlagenrisiko einzustufen sind, sind gesondert zu vereinbaren:

Grundbaustein

Schäden an

  • fremden Böden 
  • fremden Gewässern 
  • Biodiversität auf fremden Grundstücken

Außerdem gibt es folgende Zusatzbausteine, die den Grundbaustein voraussetzen:

Zusatzbaustein 1

Schäden an 

  • eigenen Böden bei Gefahr für die menschliche Gesundheit auf Grundlage des Umweltschadensgesetzes (USchadG) 
  • eigenen Gewässern 
  • Biodiversität auf eigenen Grundstücken

Erweiterung "Schäden am Grundwasser" (nur in Verbindung mit Zusatzbaustein 1)

Zusatzbaustein 2 (nur in Verbindung mit Zusatzbaustein 1)

Schäden an 

  • eigenen Böden auf Grundlage des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) bei Gefahr für Gewässer oder Pflanzen

Wir sind Ihr Spezialist. Gern ermöglichen wir Ihnen eine umfassende Beratung.

Schadenbeispiele

Sie errichten einen Entwässerunggraben in der Nähe eines Feuchtbiotops. Das Biotop trocknet aus, seltene Pflanzen gehen ein. Behördlicherseits wird veranlasst, dass das Biotop wiederhergestellt wird. Die Maßnahme kostet 23.000 €, für die Sie als Verursacher in Haftung genommen werden. Sie wenden sich an uns. Es wird gutachterlich festgestellt, dass die Sanierung überzogen war. In dem folgenden Rechtsstreit wird der Schadensersatz durch Urteil mit 14.000 € festgesetzt. Wir tragen die notwendigen Kosten des Rechtsstreits und den Schadensersatz kraft Urteils.