Umwelthaftpflicht-Versicherung

Privatpersonen bietet die Umwelthaftpflicht-Versicherung Schutz gegen Schadenersatzansprüche privatrechtlicher Natur, wenn also Umweltschäden an fremden Eigentum entstanden sind. Der Versicherungsumfang kann jederzeit dem privaten Bedarf angepasst werden. Individuelle Risiken können nach Bedarf mitversichert werden.

Unsere Leistungen

Leistungen für Privatpersonen. Darauf können Sie vertrauen.

Schäden durch Umwelteinwirkung sind für das Restrisiko (also außerhalb des Anlagenrisikos) in folgenden Bedingungen eingeschlossen:

  • Privathaftpflichtversicherung (Basis, Komfort, Premium, Premium-Plus) 
  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (Private Risiken) 
  • Tierhaltung (Vertragsgrundlage BHB 20 / Private Risiken) 
  • Bauherren (Vertragsgrundlage BHB 21 / Private Risiken) 
  • Jagd (Vertragsgrundlage BHB 22)

Darüber hinaus ist das Anlagenrisiko in der Privathaftpflichtversicherung (Basis, Komfort, Premium, Premium-Plus) für Gewässerschaden in folgenden Fällen eingeschlossen. Siehe Leistungsübersicht.

Gegen besondere Vereinbarung: 

  • Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung über den o. g. Umfang hinaus

Schadenbeispiele

Ihr Heizöltank leckt. Öl fließt auf das Nachbargrundstück. Der Nachbar lässt sein Grundstück sanieren und stellt Schadenersatzansprüche. Die Ansprüche sind berechtigt. Wir tragen die Kosten der Sanierung.