Umweltschadens-Versicherung

Für den privaten Bereich besteht Versicherungsschutz gegen öffentlich-rechtliche Ansprüche zur Vermeidung und Sanierung von erheblichen Umweltschäden oder zur Erstattung der hierfür anfallenden Kosten im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung.

Unsere Leistungen

Leistungen für Privatpersonen. Darauf können Sie vertrauen.

Die Haftung nach dem Umweltschadensgesetz setzt eine wirtschaftliche oder unternehmerische Tätigkeit voraus. Dennoch kann es Fälle geben, die den privaten Bereich berühren. Entsprechende Schäden sind bei uns im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung grundsätzlich eingeschlossen. Die versicherten Risiken (Anlagenrisiko, Restrisiko) gelten analog der Umwelthaftpflicht-Versicherung für private Risiken.

Schadenbeispiele

Unbekannte haben auf Ihrem Privatgrundstück Behälter mit Altölen und Altlacken abgekippt. Passanten informieren die Behörden. Es erfolgen umfassende Maßnahmen zur Beseitigung und Grundwassersicherung. Als Grundstückseigentümer werden sie für die Kosten haftbar gemacht. Dabei wird vermutet, dass sie den Schaden verursacht haben und ihr Grundstück auch zu wirtschaftlichen Zwecken verwenden. In dem anschließenden Rechtsstreit klärt sich dies zu Ihren Gunsten auf. Wir übernehmen die Bearbeitung und tragen die notwendigen Kosten des Rechtsstreits.