Veranstaltungshaftpflicht

Veranstaltungshaftpflicht

Große und kleine Veranstaltungen richtig absichern. Für Schäden, die aus einem Event heraus entstehen, haftet der durchführende Veranstalter. Die Veranstaltungshaftpflicht versichert kurzfristige Feste und Veranstaltungen gegen Ansprüche aus Haftpflichtschäden. Eingeschlossen sind Personen- und Sachschäden bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.

Unsere Leistungen

Leistungen für Veranstalter. Darauf können Sie vertrauen. 

Die Veranstalterhaftpflicht-Versicherung bietet viele gute Gründe, sich rundum sicher zu fühlen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus (Auszug)

  • der persönlichen Haftpflicht der von den Versicherungsnehmern bei der Veranstaltung beschäftigen Personen
  • die gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden des Versicherungsnehmers, seines Vorstandes oder der mit der Verrichtung bestimmter Geschäfte betrauten Mitglieder in dieser Eigenschaft aus der Festsetzung, Leitung und Überwachung der in diesem Antrag beschriebenen Veranstaltung sowie der Mitarbeiter des Versicherungsnehmers aus ihrer Tätigkeit anläßlich dieser Veranstaltung

Mehr Schutz für Sie

Gegen Zuschlag versicherbar:

  • Restauration in eigener Regie
  • Festzelt mit Auf- und Abbau
  • Tribünen mit Au- und Abbau
  • Verwendung von Tieren (z. B. Pferde, Hunde)
  • Verwendung von Fahrzeugen (z. B. Fahrrad, Seifenkiste, Wasserfahrzeuge)
  • bei Tierausstellungen Tiere
  • persönliche Haftpflicht der mitwirkenden Personen untereinander

Schadenbeispiele

Die Veranstalterhaftpflichtversicherung bietet Schutz bei Haftpflichtansprüchen aus:

Schäden, die sich aus der Durchführung von Veranstaltungen ergeben, wenn z. B.

  • einem Umzug ein Zuschauer durch einen Umzugsteilnehmer verletzt wird,
  • im Festzelt ein Besucher sich den Anzug an einem hervorstehenden Nagel zerreißt,
  • die Bedienung im Ballsaal einer Besucherin 1/4 l Rotwein über das weiße Kleid schüttet,
  • das Tanzpodium einstürzt und mehere Tänzer verletzt werden,
  • ein Kind sich auf einer aus Strohballen gefertigten Hüpfburg verletzt,
  • ein Radfahrer über Stromkabel fällt, dass zur Stromversorgung über den Radweg gelegt wurde,
  • ein Besucher auf dem Festgelände durch Bodenunebenheiten umknickt,
  • beim Aufbau des Festzeltes ein in der Nähe gepartktes Auto beschädigt wird.