Vereinshaftpflicht

Vereinshaftpflicht

Ein Muss für jeden Verein und Vereinsvorstand. Auch ein Verein ist gesetzlich verpflichtet, für schuldhaft verursachte Schäden in unbegrenzter Höhe zu haften.  Die Privathaftpflicht greift hierbei nicht. Umfassenden Schutz vor den finanziellen Folgen gesetzlicher Haftpflichtansprüche an den Verein und den Vorstand bietet die Vereinshaftpflichtversicherung.

Unsere Leistungen

Leistungen für Vereine. Darauf können Sie vertrauen.

Die Vereinshaftpflichtversicherung bietet viele gute Gründe, sich rundum sicher zu fühlen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus [Auszug]

  • den gewöhnlichen satzungsgemäßen oder sonst sich aus dem Vereinszweck ergebenden Veranstaltungen (z. B. Mitgliederversammlungen, Vereinsfestlichkeiten, interne und offene Wettbewerbe)
  • Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer und Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten, die ausschließlich den Vereinszwecken dienen (z. B. Sport- und Spielplätze)
  • bei Reit- und Fahrvereinen auch aus der Durchführung von Reit- und Fahrveranstaltungen, Rennen, Turnieren, Wettreiten, Schlepp- und Schnitzeljagden und der dazu erforderlichen Übungen
  • Mitversichert ist hierbei die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder aus ihrer Beteiligung an solchen vom Verein angeordneten Veranstaltungen und Übungen, auch soweit sie dabei als Tierhalter in Anspruch genommen werden können.
  • bei Gebirgs- und Verschönerungsvereinen u. ä. auch aus der Unterhaltung von Wegen, Aussichtstürmen und dergleichen
  • die persönliche gesetzliche Haftpflicht
    • der Mitglieder des Vorstandes und der von ihnen beauftragten Vereinsmitglieder in dieser Eigenschaft 
    • sämtlicher übrigen Mitglieder aus der Betätigung im Interesse und für die Zwecke des versicherten Vereins bei Vereinsveranstaltungen
    • sämtlicher übrigen Angestellten und Arbeiter für Schäden, die sie in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtung für den Versicherungsnehmer verursachen
  • im Ausland vorkommender Versicherungsfälle

Mehr Schutz für Sie

Gegen Zuschlag versicherbar:

  • Ansprüche der Mitglieder untereinander
  • Öllagerung
  • Reitpferde privat
  • Halten/Hüten von Pferden
  • Reitpferde zu Erwerbszwecken/Verleih
  • Reitlehrer
  • Veranstaltung von Skikursen, Skiausflügen, Skiführungstouren
  • Unterhaltung von Eis- und Rodelbahnen
  • Hunde
  • Wasserfahrzeuge

Schadenbeispiele

Die Vereinshaftpflichtversicherung bietet Schutz bei Haftpflichtansprüchen aus:

Schäden, die sich bei Vereinsveranstaltungen ereignen

durch ein schadhaftes Turngerät wird ein Mitglied verletzt,

beim Lichtbildvortrag stürzt die Leinwand um und ein Besucher wird verletzt.

Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für vereinseigene Gebäude und
Grundstücke 

ein Besucher zerreißt sich an der schadhaften Tribüne die Kleidung.

Schäden, die Mitglieder des Vorstandes oder Vereinsmitglieder bei einer
Betätigung im Interesse des Vereins einem anderen zufügen

bei einer Modellbootregatta wird ein Besucher von zwei Vereinsmitgliedern

beim Tragen eines Bootes versehentlich ins Wasserbecken gestoßen.