Kaskoversicherung

Kaskoversicherung

Fahrzeuge stellen ein erhebliches Kapital des Unternehmens dar. Die gewerbliche Kaskoversicherung schützt Sie vor den Kosten, die entstehen, wenn Ihr Fahrzeug beschädigt oder zerstört wird bzw. verloren geht. Sie können zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung wählen und sich jeweils für unterschiedliche Selbstbeteiligungsvarianten entscheiden.

Unsere Leistungen

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung tritt ein bei

  • Brand oder Explosion
  • Entwendung, z. B. durch Diebstahl
  • Elementarereignisse, z.B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
  • Glasbruch
  • Zusammenstoß mit Wildtieren
  • Kurzschluss an der Verkabelung.

Dem gewerblichen Tarif werden üblicherweise folgende Fahrzeuge zugerechnet:

  • LKW
  • Sattelzug
  • Gewerbliche Zugmaschine
  • Lieferwagen
  • Omnibus
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschine
  • Bagger
  • Gabelstapler
  • Anhänger (zusammen mit dem ziehenden Fahrzeug)

Persönlicher Versicherungsbeitrag

Allgemeine Kriterien zur Beitragsermittlung sind

  • Typklasse des Fahrzeuges, diese finden Sie in der Zulassungsbescheinigung
  • Zulassungsfrei: Gutachten oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
  • Regionalklasse des Zulassungsortes
  • Höhe der Selbstbeteiligung

Hier bieten wir Ihnen verschiedene Lösungen unserer Partner an.

Mehr Schutz für Sie

Vollkaskoversicherung

Die Vollkasko-Versicherung tritt bei Fahrzeugschäden ein, die

  • durch einen selbst verursachten Unfall entstehen oder
  • Dritte durch Vandalismus verursachen.

Die Teilkaskoversicherung ist dabei eingeschlossen.

Für die Beitragsermittlung gelten die Kriterien der Teilkaskoversicherung. Gegebenenfalls ist der Schadenfreiheitsrabatt zu berücksichtigen: Auf den Grundbeitrag wird ein Rabatt angerechnet, der sich aus den schadenfrei gefahrenen Jahren bzw. aus den Vorschäden ergibt.

Die gewerbliche Kfz-Versicherung kann als Einzelversicherung und als Flottenvertrag vereinbart werden.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Kfz-Versicherung neu abschließen oder wechseln wollen.

Hier bieten wir Ihnen verschiedene Lösungen unserer Partner an.

Schadenbeispiele

Während der Fahrt läuft Öl aus und entzündet sich. Der Brand erfasst das gesamte Fahrzeug. Es brennt vollständig aus. Die Kaskoversicherung ersetzt den Wert des Fahrzeugs.

Durch den Zusammenstoß mit einem Wildschwein ist ein erheblicher Blechschaden entstanden. Die Kaskoversicherung trägt die bedingungsgemäßen Reparaturkosten.

Ihr neues Fahrzeug wird durch eigenes Verschulden beschädigt. Die Reparaturkosten von 2.000 Euro übernimmt die Vollkaskoversicherung. Gegebenenfalls ist der vereinbarte Selbstbehalt zu berücksichtigen.