Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
Die Kfz-Versicherung deckt einfach und bequem die typischen Risiken von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen ab. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sinnvolle Ergänzungen wie Teil-, Vollkasko, Maschinenbruch oder Verkehrsrechtsschutz erweitern Ihren Versicherungsschutz.
Kfz-Haftpflicht-Versicherung
Als Halter eines land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugs sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Mit unserem Topschutz sind Sie gut unterwegs.
Kaskoversicherung
Den Versicherungsschutz für Ihre land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge können Sie frei gestalten. Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch Naturgewalten, Wildunfälle, Glasbruch oder Diebstahl ab. Die Vollkaskoversicherung bietet darüber hinaus Schutz bei selbstverschuldeten Unfällen oder mutwilliger Beschädigung.
Maschinenbruch-Versicherung
Die Versicherung, die Risiken aus dem Betrieb von Maschinen und Anlagen abdeckt. Die Maschinenbruchversicherung versichert Ihre Maschinen und Anlagen über die Kaskoversicherung hinaus gegen unvorhergesehene Betriebsschäden, z. B. durch Bedienungs- oder Materialfehler. Sie ersetzt in der Regel die Reparatur, die Ersatzbeschaffung oder im Totalschaden den Zeitwert.
Verkehrsrechtsschutz-Versicherung
Umfassende Absicherung gegen die finanziellen Folgen von rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Ihre Fahrzeuge. Die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen, wie zum Beispiel beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges, bei Verkehrsverstößen oder bei Schadenersatzansprüchen aus Unfällen.