Kfz-Haftpflichtversicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung

Für Halter von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen ist die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung. Sie schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Gerade bei Personenschäden kann es schnell zu hohen Ansprüchen kommen. Wir helfen Ihnen gern.

Unsere Leistungen

Schutz in Millionenhöhe.

Dem land- und forstwirtschaftlichen Tarif werden folgende Fahrzeuge zugeordnet:

  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Mähdrescher, Harvester, Traubenvollernter, Lesemaschine)
  • Bagger, Radlader
  • Gabelstapler
  • Anhänger (Annahme nur mit der Versicherung des ziehenden land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuges)

Folgende Fahrzeuge sind von der Kfz-Haftpflichtversicherung befreit:

  • zulassungsfreie Anhänger,
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 Stundenkilometer,
  • Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 6 Stundenkilometer.

Wir empfehlen Ihnen auch für diese Fahrzeuge eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Unsere Vorteile

  • Teilnahme an Brauchtumsveranstaltungen sind mitversichert (z. B. der Einsatz Ihrer Zugmaschine bei Kirchweih, Fastnacht oder Weinbergsrundfahrten)
  • Spritzschäden sind mitversichert (z.B. durch Verwehen von Spritzmitteln auf Nachbargrundstücke)
  • Mitversicherung der Kfz-Umweltschadenhaftpflichtversicherung
  • Verzicht auf eine Schadenfreiheits-Rabattstaffel und daher stabile Beiträge auch im Schadenfall
  • Halter-/Versicherungsnehmertrennung möglich

Mehr Schutz für Sie

  • Im Topschutz ist auch der überbetriebliche Maschineneinsatz mitversichert (z. B. gelegentliche Lohnarbeit)
     
  • die Versicherung kann über den land- oder forstwirtschaftlichen Verwendungszweck hinaus erweitert werden, z.B. für den Einsatz im Winterdienst.
     

Beitragsvorteile bei Schleppern:

  • bei Nachweis eines Fahrsicherheitstrainings für Schlepper (Beitragsnachlass für 5 Jahre)
     
  • wenn mindestens drei motorisierte versicherungspflichtige Fahrzeuge Ihres Betriebes bei uns versichert sind
     
  • wenn mindestens drei motorisierte versicherungspflichtige Fahrzeuge Ihres Betriebes und die Betriebshaftpflicht bei uns versichert sind.
     
  • oder Versicherung des gesamten Fuhrparks im Flottentarif der GHV.

Schadenbeispiele

Beim Überqueren der Bahnschienen übersehen Sie eine herannahende Bahn, es kommt zum Zusammenstoß. Die Bahn wird beschädigt und mehrere Insassen der Bahn werden verletzt.

Beim Abbiegen mit Ihrem Fahrzeug beschädigen Sie eine Ampelanlage.

Ihr abgestelltes Fahrzeug rollt den Weinberg hinunter und beschädigt ein parkendes Fahrzeug.