Kaskoversicherung

Kaskoversicherung

Fahrzeuge stellen private Werte dar. Die Kaskoversicherung schützt Sie vor den Kosten, die entstehen, wenn Ihr eigenes Fahrzeug beschädigt oder zerstört wird bzw. verloren geht. Sie können zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung wählen und sich jeweils für unterschiedliche Selbstbeteiligungsvarianten entscheiden.

Unsere Leistungen

Wählen Sie den passenden Schutz.

Die Teilkaskoversicherung tritt ein bei

  • Brand oder Explosion
  • Entwendung, z. B. durch Diebstahl
  • Elementarereignisse, z.B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
  • Glasbruch
  • Zusammenstoß mit Wildtieren
  • Kurzschluss an der Verkabelung.

Dem privaten Tarif werden üblicherweise folgende Fahrzeuge zugerechnet:

  • PKW
  • Wohnmobil
  • Motorrad
  • Motorroller
  • Quad / ATV
  • private Anhänger (Kastenanhänger, Pferdeanhänger u. ä.)

Persönlicher Versicherungsbeitrag

Allgemeine Kriterien zur Beitragsermittlung sind

  • Art des Kennzeichens: Schwarzes Kennzeichen, Saison- oder Wechselkennzeichen u. a.
  • Typklasse des Fahrzeuges, diese finden Sie in der Zulassungsbescheinigung
  • Regionalklasse des Zulassungsortes
  • Höhe der Selbstbeteiligung

Auf den Grundbeitrag wird fast immer ein Rabatt angerechnet, der sich aus den schadenfrei gefahrenen Jahren des Versicherungsehmers ergibt (Schadenfreiheitsrabatt). Dies gilt für den PKW, das Wohnmobil und das Motorrad.

Außerdem verwenden die Versicherer eigene Kriterien zur Beitragsermittlung. Gängig sind:

  • Alter des Versicherungsnehmers und der Fahrer
  • Beruf des Versicherungsnehmers
  • Kundenbeziehung, weitere Versicherungen
  • Alter des Fahrzeugs
  • Anzahl der Vorbesitzer
  • Jährliche Fahrleistung
  • Wohneigentum, Art des Abstellplatzes.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Kfz-Versicherung neu abschließen oder wechseln wollen.

Hier bieten wir Ihnen verschiedene Lösungen unserer Partner an.

Mehr Schutz für Sie

Vollkasko-Versicherung

Die Vollkasko-Versicherung tritt bei Fahrzeugschäden ein, die

  • durch einen selbst verursachten Unfall entstehen oder
  • Dritte durch Vandalismus verursachen.

Die Teilkaskoversicherung ist dabei eingeschlossen.

Für die Beitragsermittlung gelten die Kriterien der Teilkaskoversicherung. Außerdem ist der Schadenfreiheitsrabatt zu berücksichtigen: Auf den Grundbeitrag wird ein Rabatt angerechnet, der sich aus den schadenfrei gefahrenen Jahren bzw. aus den Vorschäden ergibt.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Kfz-Versicherung neu abschließen oder wechseln wollen.

Hier bieten wir Ihnen verschiedene Lösungen unserer Partner an.

Schadenbeispiele

Während der Fahrt läuft Öl aus und entzündet sich. Der Brand erfasst das gesamte Fahrzeug. Es brennt vollständig aus. Die Kaskoversicherung ersetzt den Wert des Fahrzeugs.

Durch den Zusammenstoß mit einem Wildschwein ist ein erheblicher Blechschaden entstanden. Die Kaskoversicherung trägt die bedingungsgemäßen Reparaturkosten.

Ihr neues Fahrzeug wird durch eigenes Verschulden beschädigt. Die Reparaturkosten von 2.000 Euro übernimmt die Vollkaskoversicherung. Gegebenenfalls ist der vereinbarte Selbstbehalt zu berücksichtigen.