Kfz-Haftpflichtversicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung

Für Halter von privaten Fahrzeugen ist die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung. Sie schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug andere schädigen. Gerade bei Personenschäden kann es zu hohen Ansprüchen kommen. Den Versicherungsumfang können Sie z. B. über die Höhe der Selbstbeteiligung selbst gestalten.

Unsere Leistungen

Schutz in Millionenhöhe.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Kraftfahrzeuge und Anhänger gesetzlich vorgeschrieben, die auf öffentlichen Wegen unterwegs sind. Dem privaten Tarif werden üblicherweise folgende Fahrzeuge zugerechnet:

  • PKW
  • Wohnmobil
  • Motorrad
  • Motorroller
  • Quad /ATV
  • private Anhänger (Kastenanhänger, Pferdeanhänger u. ä.)

Bestimmte Fahrzeuge sind von der Kfz-Haftpflichtversicherung befreit und zwar

  • zulassungsfreie Anhänger,
  • zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 Stundenkilometer,
  • Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 6 Stundenkilometer.

Persönlicher Versicherungsbeitrag

Allgemeine Kriterien zur Beitragsermittlung sind

Art des Kennzeichens: Schwarzes Kennzeichen, Saison- oder Wechselkennzeichen u.a.
Typklasse des Fahrzeuges, diese finden Sie in der Zulassungsbescheinigung
Regionalklasse des Zulassungsortes
Höhe der Selbstbeteiligung.

Auf den Grundbeitrag wird fast immer ein Rabatt angerechnet, der sich aus den schadenfrei gefahrenen Jahren des Versicherungsnehmers ergibt (Schadenfreiheitsrabatt). Dies gilt für den PKW, das Wohnmobil und das Motorrad.

Außerdem verwenden die Versicherer eigene Kriterien zur Beitragsermittlung. Gängig sind:

  • Alter des Versicherungsnehmers und der Fahrer
  • Beruf des Versicherungsnehmers
  • Kundenbeziehung, weitere Versicherungen
  • Alter des Fahrzeugs
  • Anzahl der Vorbesitzer
  • Jährliche Fahrleistung
  • Wohneigentum, Art des Abstellplatzes.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung neu abschließen oder wechseln wollen.

Hier bieten wir Ihnen verschiedene Lösungen unserer Partner an.

Mehr Schutz für Sie

Bestens geschützt, wenn es kracht.

Auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es Leistungsunterschiede.

Ein wichtiger Aspekt ist die Höhe der Versicherungssumme. Gängig sind:

  • 100 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden
  • 75 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden
  • 7,5 Mio. € für Personen- und 1 Mio. Euro für Sachschäden (gesetzliche Mindestdeckung)

Einige Versicherer schließen auch Vermögensschäden ein.

Lohnend kann es sein, einen Schaden „frei” zu haben. Folgendes lässt sich vereinbaren:

  • Der Rabattschutz sichert den Beitrag und den Schadenfreiheitsrabatt.
  • Der Rabattretter sichert den Beitrag, aber nicht den Schadenfreiheitsrabatt.

Mit der freien Wahl der Werkstatt haben Sie mehr Handlungsfähigkeit als mit einem Versicherungsvertrag, der eine Werkstattbindung voraussetzt.

Für Leasingfahrzeuge empfiehlt sich eine Deckung, die sich am Ersatzanspruch des Leasinggebers orientiert. Dieser ist mitunter höher als die gängige Versicherungsleistung.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung neu abschließen oder wechseln wollen.

Hier bieten wir Ihnen verschiedene Lösungen unserer Partner an.

Schadenbeispiele

Bei einem Überholmanöver kommt es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Motorrad und Ihrem Fahrzeug. Es entsteht ein Rechtsstreit über die gegenseitigen Schadenersatzansprüche. Das Gericht stellt fest, dass die Ansprüche gegen Sie unberechtigt sind. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Ihr Fahrzeug kommt auf einem Bahnübergang zum Stehen und kollidiert mit einem Personenzug. Die verletzten Fahrgäste und die Bahn stellen Ansprüche in einstelliger Millionenhöhe. Hierüber entsteht ein Rechtsstreit. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung trägt die Kosten des Rechtsstreits und den Schadenersatz.

Beim Beladen Ihres versicherungspflichtigen Anhängers beschädigen Sie ein parkendes Fahrzeug. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Reparaturkosten des Unfallgegners.