Verkehrsrechtsschutz-Versicherung
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Ihre privaten Fahrzeuge und hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Sie können die Versicherung einzeln oder im Paket mit weiteren Rechtsschutz-Bausteinen abschließen.
Unsere Leistungen
Wer Recht hat, soll auch Recht bekommen.
Mit der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung können Sie Ihre Rechte in Verkehrsangelegenheiten durchsetzen. Die gängigen Inhalte dieser Versicherung sind:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Was ist versicherbar?
Mit der Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie als Halter und Fahrer von Fahrzeugen und als Fußgänger und Radfahrer geschützt. In der Familienvariante gilt dies auch für ihren Partner und die Kinder.
Es gibt auch enger gefasste Deckungen: Die Fahrerrechtsschutzversicherung bezieht sich auf einen bestimmten Fahrer, die Verkehrsrechtsschutzversicherung gibt es in verschiedenen Varianten. Sie kann einzeln oder gemeinsam mit anderen Rechtsschutz-Bausteinen abgeschlossen werden.
Hier bieten wir Ihnen verschiedene Lösungen unserer Partner an.
Schadenbeispiele
Ein anderer Fahrer missachtet Ihre Vorfahrt. Es kommt zu einem Unfall, bei dem Ihr Fahrzeug erheblich beschädigt wird. Die gegnerische Haftpflichtversicherung will Ihnen eine Teilschuld anrechnen, um Sie an den Unfallkosten zu beteiligen. Mithilfe Ihrer Rechtsschutzversicherung können Sie dies verhindern.
Sie kaufen einen Gebrauchtwagen. Kurz darauf bemerken Sie erhebliche versteckte Mängel und wollen den Kauf rückgängig machen. Der Verkäufer weigert sich. Sie müssen auf Ihre Kosten einen Rechtsanwalt einschalten und vor Gericht ziehen.
Nach einem Autobahnunfall werden Sie als Verursacher strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Eine Haftstrafe droht. Es ist strittig, ob Ihr Fahrverhalten tatsächlich als Unfallursache einzustufen ist. Es entstehen Kosten für den Rechtsanwalt und einen eigenen Gutachter sowie Gerichtskosten.