Leibesfruchtversicherung

Leibesfruchtversicherung

Unsere Vorsorgelösung für das noch ungeborene Fohlen und den Pferdenachwuchs. An die Leibesfruchtversicherung für das im Mutterleib der Stute heranwachsende neue Leben schließt sich nach der Geburt eine Fohlenlebensversicherung an.

Unsere Leistungen

Leibesfruchtversicherung
Leistungen für Pferdehalter. Darauf können Sie vertrauen.

Die Leibesfrucht- und Fohlenversicherung ist eine leistungsstarke und zugleich günstige Vorsorge für Ihren Pferdenachwuchs. Sie deckt mehrere Ereignisse in einem Vertrag ab, die sich auf die beiden Lebensphasen - Leibesfrucht oder Fohlen - beziehen.

Die Leibesfruchtversicherung kann vereinbart werden, wenn bei der GHV DARMSTADT eine Pferdelebensversicherung für die Mutterstute besteht oder abgeschlossen wird. Der Versicherungsschutz beginnt ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn, frühestens zehn Monate nach dem letzten Decktermin der Mutterstute.

Unmittelbar nach der Geburt schließt sich an die Leibesfruchtversicherung eine Fohlenlebensversicherung an. Diese deckt die Risiken "Tod oder Nottötung" sowie "Dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten oder Fahren" infolge von Unfall oder Krankheit ab. Sie gilt bis zum 31.12. des Geburtsjahres.

Ab dem 7. Lebenstag eines gesunden Fohlens können Versicherungssumme und Deckungsumfang auf Wunsch des Versicherungsnehmers geändert werden.

Versicherungsfall

Der Versicherungsfall in der Leibesfruchtversicherung tritt ein, wenn 

  • die Leibesfrucht tot geboren wird oder 
  • das neugeborene Fohlen infolge angeborener Schäden, Krankheit oder Unfall stirbt oder notgetötet werden muss.

Bei Mehrlingsgeburten gilt dies, wenn die Leibesfrucht insgesamt betroffen ist. Das heißt, dass der Versicherungsfall nur dann eingetreten ist, wenn nicht mindestens ein gesundes Fohlen geboren wird.

Bei der sich anschließenden Fohlenlebensversicherung ist der Versicherungsfall gegeben bei 

  • Tod oder Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall, auch Brand, Blitzschlag, Explosion, 
  • Transporte, 
  • Diebstahl, Raub, Abhandenkommen, Abschlachten in diebischer Absicht, 
  • Kastration bis zum vollendenden 3. Lebensjahr, 
  • dauernder Unbrauchbarkeit zum Reiten und Fahren infolge von Krankheit oder Unfall 
  • (Vertragsfortführung siehe unten).

Leistungen

Versicherungssumme: 2.500 €
Selbstbehalt: 20%
Entschädigung: Versicherungssumme ./. Selbstbehalt ./. etwaiger Erlös

Meldungen und Vertragsfortführung

Bei Geburt ist das Geburtsdatum innerhalb von drei Tagen anzuzeigen. Bei Nottötung wegen angeborener oder erworbener Schäden ist eine Unheilbarkeitserklärung des Tierarztes einzureichen.

Bei Mehrlingsgeburten geht die Leibesfruchtversicherung nur auf eins der geborenen Fohlen über. Weitere gesund geborene Fohlen können gesondert versichert werden.

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, soweit er nicht fristgemäß gekündigt wird.

Anfragen

Für einen Versicherungsvorschlag benötigen wir 

  • den Namen und die Lebensnummer der Mutterstute 
  • den Namen des Deckhengstes 
  • den letzten Deck- bzw. Besamungstermin 
  • die von Ihnen gewünschte Zahlungsweise, z. B. jährlich.

Fordern Sie jetzt Ihren persönlichen Vorschlag an!

Schadenbeispiele

Wegen schwerer unheilbarer Schäden muss der Tierarzt das neugeborene Fohlen einschläfern. Dadurch platzt der geplante Verkauf des Tieres. Die Leibesfruchtversicherung leistet die vereinbarte Entschädigung.

Ihr Fohlen wird beim Weidegang tödlich vom Blitz getroffen. Die Fohlenlebensversicherung erbringt die vereinbarte Kapitalleistung.