Pferdelebensversicherung

Pferdelebensversicherung

Unsere Lebens- und Diebstahlversicherung für Fohlen, Reitpferde, Fahrpferde, Freizeitpferde, Turnierpferde und Zuchtpferde mit einer umfassenden Grunddeckung. Je nach Verwendungszweck des Pferdes können Sie zusätzliche Risiken versichern.

Unsere Leistungen

Leistungen für Pferdehalter. Darauf können Sie vertrauen.

  • Tod oder Nottötung infolge von Krankheit, Unfall, Brand, Blitzschlag oder Explosion,
  • Tod oder Nottötung infolge Trächtigkeit und Geburt (Stute),
  • Tod oder Nottötung infolge Kastration bis zum vollendenden 3. Lebensjahr,
  • Diebstahl, Raub, Abhandenkommen, Abschlachten in diebischer Absicht.

Bei der kostengünstigeren Unfalldeckung bezieht sich der Versicherungsschutz nur auf

  • Tod oder Nottötung infolge von Unfall, Brand, Blitzschlag oder Explosion,
  • Diebstahl, Raub, Abschlachten in diebischer Absicht.

Auch gegen die dauernde Unbrauchbarkeit Ihres Tieres zum Reiten bieten wir Versicherungsschutz.

Besondere Risiken wie Vielseitigkeitsprüfungen, Distanzritte oder Fahrprüfungen lassen sich gegen Beitragszuschlag einschließen.

Versicherbar sind Pferde ab dem vollendeten 7. Lebenstag. Das Höchstaufnahmealter beträgt 15 Jahre (bei Einschluss der dauernden Unbrauchbarkeit 10 Jahre) und bei der Unfalldeckung 18 Jahre. Beim Verkauf des bereits versicherten Pferdes kann die Versicherung vom Käufer weitergeführt werden. Die Versicherung endet regelmäßig mit dem Eintritt des Versicherungsfalls.

Mehr Schutz für Sie

Weitergehende Wahlmöglichkeiten

  • Leibesfrucht- und Fohlenlebensversicherung,
  • Operationskosten,
  • dauernde Zuchtuntauglichkeit (Krankheit oder Unfall).

Sie wünschen spezielle Deckungskonzepte? Sprechen Sie uns an!

Weitere Informationen über die Pferde-OP- oder  -krankenversicherung finden Sie auf unserer Partner-Seite www.ghv-versicherung.de:

Pferde-OP-Versicherung

Pferde-Krankenversicherung

Schadenbeispiele

Ihr Pferd entweicht von der Koppel und wird von einem Auto erfasst. Es verstirbt noch an der Unfallstelle. Unsere Pferdelebensversicherung bietet Versicherungsschutz für Tod oder Nottötung. Mit der Entschädigung können Sie sich ein neues Pferd leisten.

Wegen starker Arthrose kann Ihr Pferd dauerhaft nicht mehr geritten werden. Bei Mitversicherung der dauernden Unbrauchbarkeit infolge von Krankheit werden Sie von uns entschädigt.

Ihr Pferd hat schwere Koliken. Der Tierarzt rät zu einer Operation. Unsere Operationskostenversicherung beteiligt sich an den anfallenden Kosten.

Wegen schwerer unheilbarer Schäden muss der Tierarzt das neugeborene Fohlen einschläfern. Die Leibesfrucht- und Fohlenlebensversicherung leistet die vereinbarte Entschädigung.