Das Management der GHV
Das Management der GHV DARMSTADT besteht aus den folgenden satzungsmäßigen Organen: Vertreterversammlung (24 Mitglieder), Verwaltungsrat (9 Mitglieder), Vorstand (4 Mitglieder). Zur Beratung und Unterstützung dieser Organe gibt es einen Beirat und einen Fachbeirat Tierversicherung.

Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung der GHV DARMSTADT besteht aus 24 Mitgliedern und beschließt unter anderem über die Satzung der Anstalt, die Genehmigung des Jahresabschlusses und die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Verwaltungsrates.

Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat der GHV DARMSTADT besteht aus neun Mitgliedern und überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und vertritt die Anstalt gegenüber dem Vorstand und dessen Mitgliedern. Der Verwaltungsrat beschließt unter anderem über die Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichts sowie über die Verwendung des Jahresüberschusses und die Deckung von Jahresfehlbeträgen.

Vorstand
Der Vorstand führt die Geschäfte der Anstalt; er vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich.

Entschädigungsausschuss
Der Entschädigungsausschuss der GHV DARMSTADT besteht aus dem Vorsitzenden des Vorstandes als Vorsitzendem und sechs Beisitzern. Der Entschädigungsausschuss entscheidet über Schadenersatzansprüche, die eine bestimmte Schadensumme überschreiten.

Beirat
Der Beirat der GHV DARMSTADT tritt mindestens einmal jährlich zusammen und soll neben allgemeiner Beratung und Unterstützung der Organe eine Sicherheit dafür bieten, dass regionale und fachliche Eigenarten des versicherbaren Personenkreises bei der Gestaltung der Satzung, der Geschäftspolitik und der Versicherungsbedingungen weitgehend Berücksichtigung finden.

Fachbeirat Tierversicherung
Die Tierversicherung ist in den Gremien der GHV DARMSTADT durch einen Fachbeirat vertreten.